Was tun bei einer VERPFUSCHTEN oder MISSLUNGENEN "SCHÖNHEITSOPERATION"

Zuerst einmal gilt es festzustellen, ob es sich tatsächlich um eine misslungene Schönheitsoperation handelt oder ob Ihre Erwartungshaltung zu hoch angesetzt wurde. Sollte sich herausstellen, dass der Arzt Ihrer Wahl "Pfusch gebaut hat" (einige Veroperiert-Bilder finden Sie anbei), so sollten Sie wie folgt vorgehen.

   1. Die Begutachtung von einem Profi
Als erstes gehen Sie zu einem guten Facharzt für Plastische Chirurgie und zeigen ihm das Operationsergebnis. Er soll Ihnen sagen, ob dieses Ergebnis durch einen weiteren Eingriff stark verbessert werden kann. Wenn ja, so lassen Sie sich dafür einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellen.
   2. Das Gespräch
Sie bitten Ihre(n) "beste(n) Freund(in)", zum behandelnden Arzt mitzugehen, weil Sie für das Gespräch gerne eine(n) Zeugin/Zeugen hätten.

Erklären Sie dem Arzt ruhig und sachlich, dass Sie mit diesem Operationsergebnis keinesfalls zufrieden sind. Sagen Sie dem Arzt, dass er verstehen soll, dass Sie sich jetzt einer Korrekturoperation unterziehen müssen, aber logischerweise nicht bei ihm. Da diese neuerliche Operation Geld kostet, soll er Ihnen den Betrag, den Sie an Ihn bereits bezahlt haben, zur Gänze zurückerstatten und zwar binnen Wochenfrist.

Sollte sich der Arzt weigern, Ihnen das Geld zurückzubezahlen, so erklären Sie ihm ruhig, dass Sie die Angelegenheit einem Anwalt übergeben werden und erklären Sie weiterhin, dass Sie sich an die Presse wenden, um diese Sache zu publizieren.
Wenn der Arzt klug ist, so wird er Ihnen das Geld zurückerstatten, sodass sie wenigstens keinen finanziellen Schaden davontragen müssen.

   3. Die Begutachtung von einem Rechtsberater
Wenn sich herausstellt, dass durch die Operation ein nicht reparabler Schaden eingetreten ist, so sollten Sie die Sache unbedingt einem Anwalt übergeben. Prüfen Sie aber vorab, ob Sie diesbezüglich eine Rechtsschutzversicherung haben, welche die Prozesskosten übernimmt - der Prozess kann sehr teuer werden. Legen Sie sich keinesfalls erneut unter das Messer, bevor der Prozess nicht beendet ist - dies könnte das Urteil stark beeinflussen.
 
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Klaus Hausberger
www.chirurgencheck.com
 
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